Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Ein- bis Zweibettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. Wahlleistungen können nach Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie über die Unterschiede.
Behandlung durch die Chefärzte der Hauptfachabteilungen
(In diesem Fall liquidieren alle an Ihrer Behandlung beteiligten leitenden Abteilungs- und Konsiliarärzte sowie ärztlich geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.)
Wir halten besondere Komfortkategorien (V.I.P.) vor:
Komfort Kategorie I
Unterbringung in einem modernem Ein- bis Zweibettzimmer
- Komfortable Möblierung / Einrichtung
- Kühlschrank
- Safe
- Dusche / WC „Behindertengerecht“ im Zimmer
- Personenwaage
- Bademantel
- Waschlotion im Spender
- Haarfön
- Häufiger Bettwäsche-, Hand-, und Badetuchwechsel
- Obstkorb zur Begrüßung
- Besondere Menüauswahl
(Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson möglich)
Komfort Kategorie II
Unterbringung in einem freundlichem Ein- bis Zweibettzimmer
- Aufgebesserte freundliche Ausstattung
- WC/Waschgelegenheit auf dem Zimmer
- Personenwaage
- Bademantel
- Waschlotion im Spender
- Haarfön
- Häufiger Bettwäsche-, Hand-, und Badetuchwechsel
- Obstkorb zur Begrüßung
- Aufgebesserte Menüauswahl
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss
einer Vereinbarung über die Wahlleistung
"Behandlung
durch den Chefarzt" alle medizinisch
erforderlichen
Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die
Person
des betreuenden Arztes ausschließlich nach der
medizinischen
Notwendigkeit.
zu unserem Flyer Wahlleistungen
Ärztliche Versorgung
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Entlassung
Wir freuen uns
mit Ihnen und Ihren Angehörigen,
wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist,
dass
ein weiterer stationärer Aufenthalt nicht mehr
notwendig
ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben
Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B.
Schienen,
Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte dem
Stationspersonal
zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des
Arztes
vorzeitig verlassen, müssen Sie durch
Unterschrift
bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle
etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie
bitte,
dass solch ein Schritt auch
versicherungsrechtliche Konsequenzen
haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei
einem schwerwiegenden
Verstoß gegen die Hausordnung oder durch
ungebührliches
Verhalten erfolgen.




